Impressum

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Vertreten durch:
Landrat Thomas Will
Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer

06152 989-0
Fax: 06152 989-133
info(at)KreisGG.de

Disclaimer

Bezüglich des Inhalts, des Materials sowie der Informationen auf dieser Website ist der Kreis Groß-Gerau alleiniger Eigentümer bzw. Lizenzinhaber. Alle Rechte vorbehalten. Die enthaltenen Angaben sind nach unserem besten Wissen und Gewissen richtig, vollständig und aktuell. Dennoch wird diese Website, einschließlich des durch sie zugänglich gemachten Inhalts, des Materials, der Informationen und der Software dem Benutzer im "Ist-Zustand" und ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art, weder ausdrücklich noch konkludent, zur Verfügung gestellt. Der Zugang und die Benutzung dieser Website geschieht auf eigene Gefahr des Benutzers. Der Kreis Groß-Gerau ist nicht verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, u.a. für direkte, indirekte, zufällige, vorab konkret zu bestimmende oder Folgeschäden, die angeblich durch den oder in Verbindung mit dem Zugang und/oder der Benutzung dieser Website aufgetreten sind. Sofern nicht ausdrücklich hervorgehoben, werden unsere Verkaufsbedingungen durch die Website und deren Inhalt, Materialien und Informationen nicht betroffen. Der Kreis Groß-Gerau kann diese Website nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise verändern und/oder deren Betrieb einstellen, und ist nicht dazu verpflichtet, die Website zu aktualisieren. Hyperlinks zu den Websites Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten seitens des Kreises Groß-Gerau dar und der Kreis Groß-Gerau ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit oder den Inhalt dieser Websites. Das Herstellen einer Verbindung zu diesen Websites geschieht auf eigene Gefahr des Benutzers. Jegliche in Verbindung mit der Website oder deren Benutzung auftretenden Rechtsansprüche oder Prozesse unterliegen der Auslegung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Zugangseröffnung / Elektronische Kommunikation Die Kreisverwaltung Groß-Gerau bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Kreisverwaltung Groß-Gerau ist ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.kreisgg.de) und die im Schriftverkehr der Kreisverwaltung Groß-Gerau publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen unserer Behörde. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
  • Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
  • Adobe (*.pdf),
    Rich Text Format (*.rtf),
    Microsoft / Office Word (*.doc),
    Microsoft / Office Excel (*.xls),
    Textdokument (*.txt),
    Bilddatei (*.jpg),
    Bilddatei (*.gif),
    Bilddatei(*.tif)
    Bilddatei (*.bmp)
  • Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden.
  • Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten. Die Kreisverwaltung Groß-Gerau kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.
  • Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  • Die Kreisverwaltung Groß-Gerau kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können.
  • Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
  • E-Mails einschließlich Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 2 Megabytes (2 MB) angenommen.
  • Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Kreisverwaltung Groß-Gerau nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
  • Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
  • Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger, soweit möglich und zumutbar. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
  • Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung Groß-Gerau und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie etwa anderen Behörden.

Ansonsten gelten die nachstehenden Regelungen des § 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) (Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) vom 1. Dezember 1976, GVBl. I S. 454; 1977 I S. 95, in der Fassung vom 28. Juli 2005, GVBl. I S. 591) § 3a (HVwVfG)

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